Seit über einem Jahr habe ich mich intensiv für eine grundlegende Überarbeitung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in Sachsen-Anhalt starkgemacht. Mein Ziel war von Anfang an klar:
Bürokratieabbau zur Wirtschaftsstärkung: Unsere Wirtschaft braucht Freiräume. Ich werde mich dafür einsetzen, unnötige bürokratische Hürden, etwa im Tariftreue- und Vergabegesetz LSA, abzubauen, um Unternehmen zu entlasten und Wachstum zu fördern.
Gemeinsam mit der Mittelstands- und Wirtschafts-Union (MIT) Sachsen-Anhalt haben wir dieses wichtige Thema vorangetrieben und konnten nun einen entscheidenden Erfolg erzielen: Die Regierungskoalition hat unserem Drängen nachgegeben und eine Novellierung des Gesetzes auf den Weg gebracht, die spürbare Erleichterungen für unsere heimischen Unternehmen bringen wird.
Der aktuelle Stand im Gesetzgebungsprozess
Der Gesetzentwurf hat bereits am 13. Juni die erste Hürde im Landtag genommen und wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus überwiesen. Dort wird aktuell ein schriftliches Anhörungsverfahren vorbereitet. Weitere Beratungen im Ausschuss sind für den 21. August und 4. September angesetzt. Wir bleiben dran, bis das Gesetz endgültig verabschiedet ist.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die Novelle setzt genau an den Punkten an, die wir als praxisfern und belastend kritisiert haben. Hier sind die zentralen Verbesserungen:
Flexiblere Wertgrenzen statt starrer Regeln
Bislang waren die Wertgrenzen, ab denen das Gesetz greift (z. B. 40.000 € bei Dienstleistungen), starr im Gesetz verankert. Künftig werden diese Grenzen per Verordnung durch das zuständige Ministerium festgelegt.
- Vorteil: Dies ermöglicht eine schnelle und flexible Anpassung an wirtschaftliche Entwicklungen wie Preissteigerungen, ohne jedes Mal das Gesetz ändern zu müssen.
- Konkrete Pläne: Presseberichten zufolge sollen die Wertgrenzen für Bauleistungen bis zum EU-Schwellenwert von 5,53 Mio. € angehoben werden. Zudem sollen Kommunen Aufträge bis zu 100.000 € freihändig vergeben dürfen – eine enorme Erleichterung!
Weniger Aufwand durch ein optimiertes Bestbieterprinzip
Das Verfahren zur Angebotsabgabe wird deutlich verschlankt. Zukünftig müssen nicht mehr alle Bieter sämtliche Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einreichen. Stattdessen können öffentliche Auftraggeber festlegen, dass nur noch der Bestbieter nach Abschluss der Angebotswertung die finalen Unterlagen innerhalb einer Frist von drei bis zehn Tagen nachreichen muss. Das spart Zeit und Ressourcen für alle beteiligten Unternehmen.
Vereinfachte Tariftreuepflichten
Auch die komplizierten Regelungen zur Tariftreue werden einfacher und praxistauglicher:
- Unternehmen müssen nicht mehr selbst den korrekten Tarifvertrag recherchieren und benennen. Es genügt zukünftig, ein Datenblatt des offiziellen Tariftreue-Portals des Landes beizufügen.
- Ein weiterer großer Erfolg: Lieferleistungen sind zukünftig explizit von der Tariftreuepflicht ausgenommen!
Streichung der ILO-Kernarbeitsnormen
Die bisherige Regelung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen wird gestrichen. Die Begründung ist einleuchtend: Diese internationalen Standards sind bereits durch übergeordnetes europäisches und deutsches Recht abgedeckt. Die Streichung vermeidet also unnötige Doppelprüfungen und reduziert den Verwaltungsaufwand, ohne soziale Standards abzusenken.
Dieser Erfolg zeigt, was wir durch beharrlichen Einsatz und eine starke Gemeinschaft im Sinne des Mittelstands erreichen können. Die geplanten Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um unsere Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ich werde den weiteren Prozess eng begleiten und mich dafür einsetzen, dass diese Erleichterungen schnellstmöglich in der Praxis ankommen.